Wegzug aus Deutschland – Die Genossenschaft als Lösung
Wie eine Genossenschaft Ihnen bei einem Wegzug aus Deutschland nützen kann
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Mehr InformationenWegzugsbesteuerung
Wegzugsbesteuerung und was die Gründung einer Genossenschaft für Sie bedeutet
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung ist eine präventive Maßnahme des Staates und betrifft Kapitalgesellschaften oder eben deren Gesellschafter. Dadurch wird sichergestellt, dass die reguläre Gewinn-Besteuerung, welche mit einem Verbleib in Deutschland stattgefunden hätte, trotzdem anfällt. Geregelt ist die Wegzugsbesteuerung im Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz). Man unterliegt dadurch der sogenannte erweitert-beschränkten Steuerpflicht.
Aufgrund dieser gesetzlich geregelten Steuerpflicht kann bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland eine Besteuerung der Einkünfte anfallen – sei denn, es sind ausländische Einkünfte (Welteinkommensprinzip!). Des Weiteren ist neben den Einkünften (ereignisunabhängig) auch die Erbschaft (ereignisabhängig) von der Wegzugsbesteuerung betroffen. Darüber hinaus gibt es weitere Szenarien, die ein Inlandsinteresse des deutschen Fiskus begründen – hierzu lassen Sie sich am besten im individuellen Gespräch mit uns beraten, vor allem auch eine versehentliche Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Bin ich von der Wegzugssteuer betroffen?
Von der Wegzugsbesteuerung betroffen sind Kapitalgesellschaften oder natürliche Personen, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Dazu zählen auch die Beteiligung an einer Gesellschaft im Ausland. Die Wegzugssteuer ist übrigens nicht mit der Besteuerung eines Unternehmens zu verwechseln, das seinen Sitz ins Ausland verlegt. Dieses Unternehmen unterläge dann der Exit-Steuer.
Neuregelung der Wegzugsbesteuerung im Jahre 2022
Besonders einschneidend ist die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung im Jahre 2022. Die Wegzugsbesteuerungs-Maßnahmen wurden hier massiv verschärft, um Steuervermeidungs-Versuchen vorzugreifen. Die vorher gern genutzte zinslose Stundung der Steuerzahlungen fiel mit der Neuregelung sogar komplett weg.
In der Konsequenz haben diese Regelungen oft zur Folge, dass die natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften nach Wegen suchen, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Und jetzt kommen die guten Nachrichten! Wir können Sie dabei unterstützen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um nicht mehr der Wegzugssteuer zu unterliegen.
Wichtig dabei ist, bereits im Vorfeld strategisch vorzugehen: Checken Sie zunächst Ihre gesamten Einkünfte, recherchieren Sie Ihre Handlungsoptionen und lassen Sie sich gegebenenfalls professionell beraten.
Fragen Sie sich bei einem potenziellen Wegzug aus Deutschland auch:
- Bin ich in dem Land meines Wohnsitzes uneingeschränkt steuerpflichtig?
- Und wenn ja – wie kann ich eine mögliche Wegzugsbesteuerung vermeiden?
- Welche wesentlichen Interessen (an meinen Einkünften) hat der Staat, in dem ich lebe?
- Bin ich voll informiert oder sollte ich mich zu meinem Wegzug professionell beraten lassen und wenn ja von wem?
- …
Attraktive Alternative
Gründen Sie eine Genossenschaft!
Die Gründung einer Genossenschaft ist eine attraktive Alternative zu klassischen Unternehmensformen und eine elegante Option, wenn es um die Wegzugsbesteuerung geht.
Ab einer Anzahl von drei Mitglieder kann eine Genossenschaft gegründet werden. Sie bietet maximale unternehmerische Freiheiten, die Möglichkeit Steuern zu sparen und alle Vorteile einer Kapitalgesellschaft bei geringem Gründungskapital.
Allerdings gilt es bei der Gründung, und darüber hinaus, einige Regeln zu beachten.
Mit unserer Expertise geben wir Ihnen umfassende Informationen zur Gründung und Führung einer Genossenschaft. Buchen Sie einfach unser Expertengespräch „Wegzug aus Deutschland“.
Was wir für Sie tun können
Gründung
Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.
Betreuung
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.