Steuervorteile
einer Genossenschaft
Wie eine Genossenschaft Ihnen und vielen anderen nützen kann
Eine Genossenschaft effektiv führen
Steuervorteile
Ob Wegzugssteuer, Rückvergütung oder Abgeltungssteuer: Die Gründung einer Genossenschaft bietet eine Reihe steuerlicher Vorteile. Das macht sie aus Sicht der Steueroptimierung besonders attraktiv.
Durch die jüngste Erneuerung des Genossenschaftsrechts haben sich jedoch einige Veränderungen ergeben,
wobei nach wie vor falsche Annahmen über die Steuersparpotenziale bei Genossenschaften fortbestehen.
Die nachfolgenden Fragen und Antworten zeigen auf, wie sich mit Hilfe einer Genossenschaft wirklich Steuern sparen lassen, welches Mitglied wann haftet und welche Steuertipps längst überholt sind.
Steuern sparen mit einer Genossenschaft?
Eine Genossenschaft hat laut §1 des Genossenschaftsrechts den Zweck „den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“.
Der Gemeinwohlaspekt steht also im Vergleich dazu, Vermögenden zu ermöglichen Steuern zu sparen von Seiten des Gesetzgebers im Vordergrund. Dementsprechend sind auch die Möglichkeiten Steuern zu sparen darauf ausgelegt, diesen Zweck zu erreichen.
Interessiert am Gründen einer Genossenschaft? Lernen Sie im Rahmen unseres Unternehmens und -Steuercoachings mehr über:
- Gründen
- Rechtsform
- Besteuerung
Genossenschaften sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Sie können jedoch unter Umständen Erleichterungen erfahren. Wenn Gewinne einer Genossenschaft beispielsweise aus Geschäften mit Genossenschaftsmitgliedern stammen, können diese als Rücklage statt als Dividende verbucht werden. Als genossenschaftliche Rückvergütung mindert sie den zu versteuernden Gesamtgewinn.
Von der Gewerbesteuer gänzlich befreit werden können zum Beispiel landwirtschaftliche Genossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften. Im Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind diese Ausnahmen in §5 Abs 1 Nr. 14 und Nr. 10 genau beschrieben.
Außerdem können Genossenschaften, deren Einnahmen nur aus Grundstücksvermietung/-verpachtung stammen, einen Antrag auf die erweiterte Grundstückskürzung stellen. Gibt es noch andere Einnahmen der Genossenschaft, greift diese Ausnahme nicht mehr.
Genossenschaften müssen die Körperschaftssteuer in Höhe von 15% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag) zahlen. Hier können Ausschüttungen, die an ordentliche Genossenschaftsmitglieder gezahlt werden, ebenfalls als Rückvergütungen von der Steuer abgezogen werden.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Genossenschaften gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen steuerlichen Freibetrag von 15.000€ von dem zu versteuernden Gewinn abzuziehen. Hier ist die Bedingung in §25 des KStG, dass Mitgliedsbeiträge verhältnismäßig zu den der Genossenschaft zur Nutzung überlassenen Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen sein müssen. Das heißt, dass wenn ein Mitglied der Genossenschaft mehr Fläche überlässt, muss dieses auch mehr Mitgliedsbeiträge zahlen.
Wohnungsbaugenossenschaften können ebenfalls eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie höchstens 10% ihrer Einnahmen aus anderen Quellen als aus der Förderung durch ihre Mitglieder erhalten.
Körperschafts- und Gewerbesteuer sorgen gemeinsam für eine steuerliche Belastung von etwa 30-33%.
Bei der Ausschüttung von Gewinnen hängt die Besteuerung davon ab, mit wem die Mitglieder der Genossenschaft Handel betrieben haben. Ist der Gewinn bei dem Handel mit Genossenschaftsmitgliedern erzielt worden, muss dieser als Rücklage in der Genossenschaft eingezahlt werden. Über eine genossenschaftliche Rückvergütung kann er im Nachhinein, also am Jahresende, teilweise steuerfrei an die Mitglieder zurückgezahlt werden.
Hierbei wird argumentiert, dass der Sinn einer Genossenschaft ist, die Mitglieder und deren Wirtschaft zu fördern. Nach §22 KStGb kann deshalb eine Genossenschaft diese Rückvergütung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Die Gewinne, die eine Genossenschaft bei dem Handel mit außenstehenden Unternehmen oder Privatpersonen erzielt hat, sind voll steuerpflichtig.
Steuern - Fragen & Antworten
Welche Steuern zahlt eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Körperschaft und damit körperschaftsteuerpflichtig.
Sie übt ein Gewerbe aus und ist deshalb gewerbesteuerpflichtig.
Die meisten Genossenschaften sind auch umsatzsteuerpflichtig.
Es gibt einige Ausnahmen zur Steuerpflicht:
- Insbesondere im Berufsrecht, aber auch
- bei Vermietungsgenossenschaften, bei denen Mieter auch Mitglieder mit Stimmrecht sind,
- landwirtschaftlichen Betrieben in Form einer Genossenschaft
- und auch echten gemeinnützigen Genossenschaften.
Wir arbeiten mit einer Reihe von namhaften Rechtsanwalts- Steuerberatungskanzleien zusammen, die Sie gerne individuell beraten!
Kann ich durch die Gründung einer Genossenschaft Steuern sparen?
Die Genossenschaft gehört den Mitgliedern. Die Genossenschaft soll die Mitglieder im Rahmen des Genossenschaftszweckes fördern.
Dadurch kann die Genossenschaft den einzelnen Mitgliedern – und das soll sie auch – Vorteile verschaffen. Die Genossenschaft als reines Steuersparmodell zu sehen, verfehlt dem Zweck der Genossenschaft jedoch vollständig. Sicher entstehen gewisse Effekte, diese sind jedoch nicht das Ziel und der Zweck einer Genossenschaft.
Kann ich meine private Immobilie an eine Genossenschaft übertragen?
Ob es Sinn macht, private Immobilien in eine Genossenschaft zu übertragen, hängt vom definierten Zweck der Genossenschaft ab. Eine Genossenschaft kann Immobilien kaufen, verkaufen, mieten und vermieten. Dies muss jedoch dem Zweck der Genossenschaft entsprechen.
Grundsätzlich können Immobilien auch durch Sacheinlage, Formwechsel einer anderen Rechtsform in die Genossenschaft oder durch Anteilstausch zum Besitz/Eigentum der Genossenschaft werden.
Was sieht das Genossenschaftsrecht im Erbfall vor?
Das Mitglied einer Genossenschaft hält Mitgliedsanteile. Davon abstrakt hält das Genossenschaftsmitglied auch ein Geschäftsguthaben.
Beim Tod eines Mitglieds wird je nach Satzungsbestimmung der Mitgliedsanteil mit dem damit verbundenen Geschäftsguthaben an Erben vererbt. Die Satzung kann auch bestimmen, dass die Erben die Mitgliedschaft nicht fortführen dürfen oder können.
Welche Möglichkeiten bietet die Genossenschaft in Bezug auf den Vermögensschutz?
Die entscheidende Frage hierbei ist, was ist Vermögensschutz?
In dem Moment, in dem privates Vermögen in eine Genossenschaft eingelegt wird, ist es kein privates Vermögen mehr.
Grundsätzlich sind Genossenschaftsanteile und das daran hängende Geschäftsguthaben nicht pfändbar. Ob daraus ein Vermögensschutz der Genossenschaft abgeleitet werden kann, möge jeder selbst entscheiden.