Familiengenossenschaft gründen
- Was ist eine Familiengenossenschaft?
- Was sind die Vorteile & Nachteile einer Familiengenossenschaft?
- Was zeichnet eine Familiengenossenschaft aus?
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Familiengenossenschaft gründen
Die „Familiengenossenschaft“ – eigentlich eine kleine Genossenschaft
Was ist eine Familiengenossenschaft?
Die Rechtsform „Familiengenossenschaft“ gibt es eigentlich nicht, denn wenn man von einer Genossenschaft spricht, die aus Familienmitgliedern besteht, handelt es sich rein formell einfach um eine kleine Genossenschaft.
Schlechter Ruf der „Familiengenossenschaft“
Mal abgesehen davon ist der Begriff „Familiengenossenschaft“ zudem negativ behaftet, sodass es in diesem Zusammenhang sogar zu einer Gesetzesänderung kam. Auslöser waren fragwürdige Genossenschaftsgründungen von Familien, deren Zweck einzig und allein der Vermeidung von Steuern galt und nicht etwa einem genossenschaftlichen Förderzweck. Sogar Verbände schließen teilweise eine Zusammenarbeit mit Konstellationen, welche sich als Familiengenossenschaft bezeichnen, aus.
Unseren Kunden empfehlen wir deshalb, die Bezeichnung „Familiengenossenschaft“ auch nicht mehr zu gebrauchen, sondern sich als kleine Genossenschaft oder ähnliches vorzustellen. Gerade in diesem Zusammenhang sollte man sich auf die Merkmale besinnen, welche definieren, was eine Genossenschaft ist bzw. nicht ist:
„Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern.“ (Quelle: Wirtschaftslexikon.Gabler)
Das zeichnet eine Genossenschaft aus
zulässige Fördertätigkeit unter gesetzlichen Merkmalen (ist individuell zu bewerten)
aktive Mitgliederförderung muss im Vordergrund stehen; kann auch Familienmitglieder im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes betreffen
Kapitalmehrung oder die Erzielung einer möglichst hohen Rendite dürfen nicht Hauptzweck der Genossenschaft sein
reine „Vermögensverwaltungsgenossenschaften“ sind rechtlich unzulässig
Attraktive Alternative
Gründen Sie eine kleine Genossenschaft!
Die Gründung einer Genossenschaft ist eine attraktive Alternative zu klassischen Unternehmensformen.
Ab einer Anzahl von drei Mitglieder kann eine Genossenschaft gegründet werden. Sie bietet maximale unternehmerische Freiheiten, die Möglichkeit Steuern zu optimieren und alle Vorteile einer Kapitalgesellschaft bei geringem Gründungskapital.
Die Vorteile einer Genossenschaft
- Hoher Vermögensschutz
- Hoher Pfändungsschutz
- Geringe Wegzugssteuer
- Vergünstigungen, Förderungen & positive Steuereffekte
- Geringe Erbschaftssteuer
- Individuelle und geprüfte Strukturen
Allerdings gilt es bei der Gründung, und darüber hinaus, einige Regeln zu beachten.
Mit unserer Expertise geben wir Ihnen umfassende Informationen zur Gründung und Führung einer Genossenschaft.
Buchen Sie einfach unser kostenloses Live-Webinar!
Was wir für Sie tun können
Gründung
Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.
Betreuung
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.