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Für viele Vermögensinhaber ist die Minimierung von Steuern und Abgaben ein zentrales Anliegen. Dabei bieten Genossenschaften eine effektive Strategie, um dieses Ziel zu erreichen. 

Durch die Einbringung Ihres Vermögens in eine Genossenschaft können Sie verhindern, dass Wertzuwächse auf Ihr Privatvermögen angerechnet werden. Zum einen profitieren Sie dadurch von erheblichen Steuervorteilen und Schutz vor staatlichen Eingriffen. Zum anderen können sich die Vorteile einer Genossenschaft über verschiedene Vermögenswerte und Unternehmensformen erstrecken.

Wie Genossenschaften Ihr Vermögen vor Steuern schützen können

Der Vermögensschutz durch Genossenschaften beruht auf speziellen gesetzlichen Regelungen, die verhindern, dass der Wertzuwachs der Genossenschaft auf die Mitglieder übertragen wird. Vor allem die besondere rechtliche Struktur einer Genossenschaft bietet dabei vielfältigen Vorteile; unter anderem rechnet diese das Vermögen nicht dem zu versteuernden Privatvermögen der Mitglieder zu. Ganz im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen wie der GmbH, KG oder OHG, deren Vermögenszuwachs den Gesellschaftern zugerechnet wird, bleibt das Vermögen der Genossenschaft vom Privatvermögen der Mitglieder unabhängig. 

Mitglieder, die Ihr Vermögen in die Genossenschaft eingebracht haben, profitieren an dieser Stelle von einer Minimierung der Steuerlast und Abgaben an den Staat. Dadurch ergibt sich ein enormer Vorteil im Hinblick auf den Vermögensschutz. In diesem Zusammenhang kennen Sie eventuell Begriffe wie „Lastenausgleich“, „Reichensteuer“, „Vermögensabgabe“ oder „Vermögenssteuer“ – Maßnahmen, mit denen der Staat Privatpersonen besteuern kann. Diese Steuern entfallen oder reduzieren sich, wenn ein Mitglied Vermögen in die Genossenschaft einbringt.

Beratung zu den Vorteilen einer gesnossenschaft
Bei der Gründung einer Genossenschaft, und darüber hinaus, gibt einige Regeln zu beachten.

Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Vermögensschutz, muss eine Genossenschaft dennoch grundlegende Bedingungen erfüllen.

  • zulässige Fördertätigkeit unter gesetzlichen Merkmalen (ist individuell zu bewerten)

  • aktive Mitgliederförderung muss im Vordergrund stehen

  • Kapitalmehrung oder die Erzielung einer möglichst hohen Rendite dürfen nicht Hauptzweck der Genossenschaft sein

  • reine „Vermögensverwaltuns-genossenschaften“ sind rechtlich unzulässig

Genossenschaft – ein realistischer Weg ist, Ihr Vermögen zu schützen

Verfahren einer Genossenschaft zum Schutz des Vermögens

Steuervorteile durch Genossenschaften: Steuern vermeiden oder neutralisieren

Genossenschaften bieten erhebliche Steuervorteile, die Sie für den Schutz Ihres Vermögens nutzen können. Immobilien können beispielsweise zu 10 % der Grunderwerbssteuer in die Genossenschaft eingebracht werden, um zusätzliche Steuern zu vermeiden – wobei die gesetzlichen Spekulationsfristen berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren können Einzelunternehmen, GmbHs oder KGs ohne die Aufdeckung stiller Reserven eingebracht werden, da diese nicht besteuert oder als steuerneutral behandelt werden.

Vermögensunabhängigkeit: Wertstabilität der Genossenschaftsanteile

Obwohl die Genossenschaft ebenfalls eine Körperschaft wie die GmbH ist und Mitglieder hat, die „Mitgliedsanteile“ oder Geschäftsguthaben besitzen, beeinflusst das Vermögen der Genossenschaft nicht den Wert dieser Anteile. Kurzum: Der Anteil nicht am Wertzuwachs der Genossenschaft teilnimmt. Die Genossenschaftsmitglieder erhalten die Summe Ihrer erworbenen Anteile in der Höhe zurück, in der sie zu Beginn erlangt worden sind. Das durch die Genossenschaft über den Zeitraum angesammelte Vermögen hat hier keinen Einfluss – weder positiv noch negativ.

Dagegen bietet eine GmbH, KG, OHG und GmbH & Co. KG keinen wirksamen Schutz, da der Wert des Unternehmensvermögens den dem Privatvermögen Gesellschaftern zugerechnet wird. Wenn dieser Wert steigt, steigen auch die Geschäftsanteile und werden dem Privatvermögen zugerechnet, wodurch sich die Steuerlast der Gesellschafter erhöht.

Erbschaftssteuer vermeiden: Wie Genossenschaften helfen können

Wenn man Vermögen erbt, fallen abhängig vom Verwandtschaftsgrad gewisse Steuersummen an. Gerade bei größeren Vermögenswerten können diese trotz Freibeträgen erheblich hoch ausfallen.

Mitglieder einer Genossenschaft können diese Besteuerung umgehen, indem Sie das Geerbte in die Genossenschaft einbringen. Dabei ist es diesen erfahrungsgemäß sehr wichtig, dass Sie weiterhin die Kontrolle über ihren Anteil behalten – gerade, wenn es dabei um größere Summen geht, wie es oft bei Erben der Fall ist.

Obwohl das Genossenschaftsvermögen den Mitgliedern nicht privat zugerechnet wird, besteht dennoch die Möglichkeit, das eingebrachte Vermögen zu „beherrschen“, da es vom Wertzuwachs oder -verlust der Genossenschaft unberührt bleibt. Dadurch bleibt es zudem außerhalb der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Dies bedeutet, dass die Erben keine oder deutlich weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen, was das geerbte Vermögen schützt und seinen Wert erhält.

Sie möchten Ihr Vermögen schützen? Wir beraten Sie.

Mit unserer Expertise geben wir Ihnen umfassende Informationen zur Gründung und Führung einer Genossenschaft. Gerne auch insbesondere den Vorteilen einer Genossenschaft hinsichtlich Vermögensschutz.
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