Baugenossenschaft gründen
Unsere professionelle, fachspezifische und individuelle Beratung unterstützt Sie bei der Gründung Ihrer Genossenschaft.
Wir kümmern uns um die Rechtsform, die Satzung sowie den Eintrag ins Genossenschaftsregister und übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Prüfungsverband. Sie konzentrieren sich ganz auf die inhaltlichen Aspekte Ihrer Genossenschaftsgründung.
allgemein
Mitglieder profitieren von einer Baugenossenschaft
Die Gründung einer Baugenossenschaft hat den Zweck, ihren Genossenschaftsmitgliedern günstigen Wohnraum zu garantieren. Die Mitglieder zahlen dabei die Miete als Geschäftsanteile an diese Vereinigung – und nicht an einen Vermieter.
Eine Genossenschaft ist nämlich nicht gewinnorientiert, sondern arbeitet für ihre Mitglieder. Eine Wohnungsbaugenossenschaft etwa garantiert, dass Vermieter die Mietpreise nicht beliebig in die Höhe treiben können. Das schützt Mieter vor Mietwucher und ständig steigenden monatlichen Zahlungen.
Die Genossenschaft bietet Vorteile für Mitglieder und Gründer
Vorteile einer Baugenossenschaft für ihre Mitglieder
Kurze Dienstwege, eine soziale Struktur und aktive Mitsprache: Mitglieder einer Baugenossenschaft genießen viele Vorteile. Sie sind keiner Willkür der Vermieter ausgesetzt und müssen keine Eigenbedarfskündigung befürchten. Schon im kleineren Rahmen sind Baugenossenschaften sinnvoll. Außerdem: In einer Baugenossenschaft kennt man sich und kann vieles ohne großen Aufwand regeln.Baugenossenschaften als attraktive Option für die Unternehmensnachfolge
Auch für Ihr Unternehmen kann eine Genossenschaft von Vorteil sein. Oft fehlen klare Regelungen zur Unternehmensnachfolge, zum Beispiel in Familienbetrieben. Die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) ist bei der Frage der Unternehmensnachfolge oft eine elegante Lösung. Wir helfen Ihnen dabei.Wir unterstützen Sie bei der Genossenschaftsgründung
Ob Sie nun eine Wohnungsgenossenschaft, eine Baugenossenschaft oder eine Energiegenossenschaft etablieren wollen: Das Prinzip ist dasselbe. Diese Rechtsform ist für Gründer und Mitglieder eine Möglichkeit, gemeinsame Interessen zu vertreten und Stärke zu zeigen. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss, bei dem alle Teilhaber aufgrund ihrer Geschäftsanteile stimmberechtigt sind. Die Satzung wird mit der Genossenschaftsgründung beschlossen. Wir übernehmen für Sie den Eintrag in das Genossenschaftsregister und die Kooperation mit dem Prüfungsverband.Denken Sie über die Gründung einer Baugenossenschaft nach?
Gründung
Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.
Betreuung
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.