Die Gründung einer Baugenossenschaft hat den Zweck, ihren Genossenschaftsmitgliedern günstigen Wohnraum zu garantieren. Die Mitglieder zahlen dabei die Miete als Geschäftsanteile an diese Vereinigung – und nicht an einen Vermieter.
Eine Genossenschaft ist nämlich nicht gewinnorientiert, sondern arbeitet für ihre Mitglieder. Eine Wohnungsbaugenossenschaft etwa garantiert, dass Vermieter die Mietpreise nicht beliebig in die Höhe treiben können. Das schützt Mieter vor Mietwucher und ständig steigenden monatlichen Zahlungen.