Vorteile
einer Genossenschaft

Mehr als nur Steuern sparen

allgemein

Vorteile einer Genossenschaft

Die Gründung einer Genossenschaft bietet für Mitglieder eine Vielzahl attraktiver Vorteile.

Dazu zählt nicht nur die Möglichkeit, Steuern zu sparen, sondern auch die Vermögenssicherung, die bessere Erbplanung, höhere Insolvenzsicherheit sowie die Organisation der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Auf alle Fragen rund um die Vorteile einer Genossenschaft finden Sie hier die passenden Antworten in aller Kürze.

Vorteile einer Genossenschaft

Die Vorteile Ihrer Genossenschaft und Ihrer neuen Unternehmensstruktur:

Vergünstigungen, Förderungen & positive Steuereffekte

Wie hilft mir eine Genossenschaft?

Ob Sie nun eine Wohnungsgenossenschaft, eine Baugenossenschaft oder eine Energiegenossenschaft gründen wollen – die Idee ist dieselbe: Durch die Rechtsform Genossenschaft bildet sich eine Möglichkeit für Gründer und Mitglieder mit gemeinsamen Interessen, stärker zu sein. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss, bei dem jedes Mitglied durch seine Geschäftsanteile stimmberechtigt ist.

Ein Beispiel: Gründer einer Wohnungsbaugenossenschaft haben das gemeinsame Ziel, den Genossenschaftsmitgliedern günstigen Wohnraum zu verschaffen. Die Genossenschaftsmitglieder zahlen die Miete als Geschäftsanteile an die Genossenschaft statt an den Vermieter. Der Kern ist: Die Genossenschaft ist nicht gewinnorientiert, sondern arbeitet für Ihre Mitglieder. Beim Beispiel der Wohnungsbaugenossenschaft kann so garantiert werden, dass die Mietpreise nicht für Gewinne in die Höhe getrieben werden.

Vorteile einer Genossenschaft – Fragen & Antworten

Grundsätzlich sollte man sich bei den Plänen zur Gründung einer Genossenschaft bewusst sein, dass die Vorteile einer Genossenschaft nicht primär in der Gewinnmaximierung liegen. Bei der Gründung einer Genossenschaft stellt sich viel mehr die Zweckfrage – mit dem gemeinschaftlichen Anliegen, den Bedürfnissen und Interessen potenzieller Mitglieder zu dienen. 

Ist eine Genossenschaft die geeignete Unternehmens- bzw. Rechtsform für mich?

Die Genossenschaft kann durch Zusammenschluss mehrerer Personen und Gesellschaften den Gründern helfen, ihre gemeinsamen Interessen zu vertreten.

Ob eine Genossenschaft tatsächlich geeignet ist, um den gewünschten Zweck zu erreichen, kann nur in einer Beratung erarbeitet werden. Nicht jeder Zweck ist für eine Genossenschaft geeignet.

Ist bei der Gründung ein Mindestkapital erforderlich?

Richtig betrachtet hat die Genossenschaft gar kein Eigenkapital. Grundsätzlich benötigt die Genossenschaft gar kein Mindestkapital.

Jedoch muss bei einer Gründungsprüfung natürlich auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Genossenschaft über einen längeren Zeitraum betrachtet werden. Dies bedeutet, dass mindestens die Gründungskosten als Mitgliedsanteile eingezahlt werden müssen.

Wann lohnt sich die Gründung einer Genossenschaft für mich?

Wie kann eine Genossenschaft sich lohnen? Immer dann, wenn sie Ihnen den Förderzweck erfüllt und einen Überschuss erzielt.

Das heißt, sie fördert ihre Mitglieder entsprechend dem Förderzweck und hat am Ende des Jahres noch einen kleinen Überschuss. Dann lohnt sich die Genossenschaft für Sie!

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Genossenschaft?

Ab welcher Vermögenssumme es sich lohnt, eine Genossenschaft zu gründen, lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Dass ein gewisses Vermögen an sich vorhanden sein sollte, ist für die Gründung einer Genossenschaft dennoch relevant. 

Um eine Genossenschaft zu gründen und zu betreiben, sollten die Mitglieder auf jeden Fall finanzielle Ressourcen einbringen können. Vor dem Hintergrund der Zweckausrichtung und der Ziele einer Genossenschaftsgründung ist es zudem definitiv sinnvoll, die Machbarkeit zu prüfen oder die Beratung eines Experten in Anspruch zu nehmen.

Gibt es die Möglichkeit einer Vergütung des Vorstands?

Der Vorstand einer Genossenschaft ist einem Geschäftsführer in einer GmbH ähnlich. Der Vorstand kann sowohl ehrenamtlich als auch mit einer Vergütung für die Genossenschaft tätig sein.

Als Vorstand in einer Genossenschaft ist man in der Regel ein/e sozialversicherungspflichtige/r Angestellte/r.

Vermögensschutz durch eine Genossenschaft
– wie geht das?

Grundsätzlich geht es beim Vermögensschutz darum, das persönliche oder geschäftliche Vermögen einer Person oder Organisation vor möglichen Risiken, Gefahren oder Verlusten zu schützen. In der Geschäftswelt ist es zudem vor allem wichtig, das private Vermögen vor möglichen unternehmerischen Verbindlichkeiten zu schützen – dies betrifft auch die Geschäfte der Genossenschaften. 

Um ein Vermögen zu schützen, gibt es Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen werden können. Eine der bekanntesten Wege, das private oder geschäftliche Vermögen zu schützen, ist die  Streuung der Vermögenswerte. Das heißt, man setzt nicht alles auf eine Karte und minimiert somit das Risiko „alles auf einmal“ zu verlieren.

Des Weiteren besteht bei zunehmendem Privatvermögen häufig ein Interesse daran, die Steuerlast möglichst gering zu halten – doch wie soll das gehen?

Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu beeinflussen, bietet sich durch die Gründung einer Genossenschaft. In der Tat ist dies die einzige (uns bekannte) Option, bei der möglicherweise ein Schutz des Vermögens vor Steuern eintreten könnte; dies natürlich immer in Abhängigkeit von etwaigen Änderungen im Steuergesetz.

Des Weiteren ist die Genossenschaft eine gemeinschaftliche Organisation, bei der die Mitglieder zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu erreichen. ➥ Dies bedeutet, dass die Mitglieder einander unterstützen, was wiederum den Schutz des Vermögens jedes Einzelnen stärken kann.

Pfändungsschutz – so schützen Sie die Mitgliederanteile

Der Schutz des Vermögens spielt auch im Fall von Pfändungen eine wichtige Rolle. Durch die beschränkte Haftung der Genossenschaftsmitglieder unterliegt das persönliche Vermögen der Mitglieder dem Schutz vor Pfändungen, die auf die finanzielle Situation der Genossenschaft zurückzuführen sind. ➥ Vor allem die Anteile der Genossenschaftsmitglieder sind im Rahmen der Genossenschaftsstrukturen vor Pfändung geschützt. Dies wird vor allem im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz mit besonders hohen Anteilwerten relevant: Durch die Kündigung von Anteilen bzw. aller Anteile können Mitglieder aus einer Genossenschaft austreten. Durch diesen Austritt aus der Genossenschaft kann das Vermögen ebenfalls geschützt werden. Dieser Austritt kann dann auch nur vorübergehend sein.

WICHTIG: Der genaue Pfändungsschutz hängt dabei dennoch auch von der Art der Genossenschaft und ihren rechtlichen Strukturen ab.

Insgesamt muss klar sein, dass der Schutz des Vermögens nicht der primäre Zweck einer Genossenschaft sein kann. Die Bedürfnisse, das Vermögen zu schützen, sind individuell und müssen vor der Umsetzung der Schutzmaßnahme genau betrachtet werden. Beispielsweise macht der „Vermögensschutz durch Genossenschaft“ nur ab besonders hohen Vermögenswerten Sinn. Gerne beraten wir Sie hier ausführlich! 

Melden Sie sich außerdem zu unserem Webinar an – dort finden Sie auf jeden Fall bereits einige Antworten auf Ihre Fragen.

Gründung

Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.

Betreuung

Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.

Seminare

Wir bieten Ihnen interessante Seminare rund um das Thema Genossenschaft.

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