Kosten
einer Genossenschaft
Die Gründung ist nicht ganz ohne Hürden
Kosten
Das müssen Sie bei der Gründung einer Genossenschaft beachten
So viele Vorteile die Gründung einer Genossenschaft auch bietet, so sehr gilt es auch mögliche Kosten und Herausforderungen im Gründungsprozess zu beachten.
Gerade der Gründungsprozess ist mit hohen Kosten, großem Zeitaufwand und einigen Schwierigkeiten bei der behördlichen Genehmigung verbunden, wodurch häufig professionelle Unterstützung gefragt ist.
Welche Hürden bei der Genossenschaftsgründung und darüber hinaus konkret entstehen, wird in den nachfolgenden Fragen beantwortet.
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Mehr InformationenFAQs - Kosten
Eine Genossenschaft zu gründen, ist mit bestimmten Kosten verbunden. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Genossenschaft und den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen. Hier sind einige der Kostenpunkte, die bei der Gründung einer Genossenschaft berücksichtigt werden sollten:
1. Gründungsberatung: Es kann ratsam sein, sich von Experten beraten zu lassen, um den Gründungsprozess zu erleichtern und mögliche Fehler zu vermeiden. Die Kosten für Beratungsleistungen variieren je nach Umfang und Dauer der Beratung.
2. Notarkosten: Als Rechtsform erfordert die Gründung einer Genossenschaft die notarielle Beurkundung des Gründungsvertrags. Die Notarkosten basieren auf dem Stammkapital und können je nach Höhe des Kapitals variieren.
3. Eintragung ins Genossenschaftsregister: Die Genossenschaft muss im Genossenschaftsregister eingetragen werden. Für die Eintragung fallen Gebühren an, die je nach Größe der Genossenschaft unterschiedlich sind.
4. Gründungskosten: Zu den Gründungskosten gehören Ausgaben wie die Erstellung der Satzung, die Registrierung beim Finanzamt und die Beschaffung von Büromaterialien. Die genauen Kosten variieren je nach den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen der Genossenschaft.
Es ist wichtig, alle Kostenpunkte im Voraus zu berücksichtigen, um eine realistische Kostenschätzung für die Gründung einer Genossenschaft zu erhalten. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren Finanzplan entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Gründungsprozess erfolgreich abzuschließen.
Für die Gründung Ihrer Genossenschaft bieten wir verschiedene Leistungen und Pakete an – je nachdem, was Sie tatsächlich benötigen. Das kleinstmögliche Paket kostet zurzeit 5.000 € zzgl. MwSt. Sehr gerne beraten wir Sie individuell zu unseren Leistungen und Preisen.
Wer in eigener Regie eine Genossenschaft gründet, der kann Monate mit der Ausarbeitung eines Businessplans, Finanzplans, einer Satzung und der Abstimmung mit den Verband verbringen.
Wir gründen Genossenschaften in der Regel innerhalb von 10-12 Wochen, wobei die Genossenschaft nach vier Wochen handlungsfähig ist. Der Zeitaufwand für die Gründer beschränkt sich dieser Zeit auf rund 10 Stunden.
Man kann eine Genossenschaft per Mitgliederbeschluss auflösen, vereinfacht ausgedrückt wird das Vermögen der Genossenschaft unter den Mitgliedern aufgeteilt (entweder pro Kopf oder nach Verhältnis der Mitgliedsanteile).
Eine Genossenschaft kann jedoch auch in eine GmbH, Aktiengesellschaft oder in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Generell führt die Genossenschaft die Mitgliederliste selbst. Hier sind keine Eintragungen in ein Register oder dergleichen unter Mithilfe eines Notars nötig.
Somit werden bei Eintritten, Austritten, Übertragung von Geschäftsguthaben und beim Tod von Mitgliedern interne Formulare der Genossenschaft genutzt.
Beim Austritt eines Mitglieds muss dieses seinen Austritt erklären und scheidet dann zum Ende des Geschäftsjahres aus, je nach Satzung jedoch auch bis zu zwei Jahre nach der Kündigung. Das Geschäftsguthaben wird auch dann erst (je nach Satzung bis zu zweieinhalb Jahre später) an das Mitglied ausgezahlt.
Gründung
Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.
Betreuung
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.