Energiegenossenschaft gründen
„Man schließt sich zusammen, um gemeinsam den benötigten Strom zu produzieren.“
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Energiegenossenschaften in der Energiekrise – was macht Sinn?
ENERGIE ist spätestens seitdem Ukraine-Konflikt ein ganz großes Thema. Balkonkraftwerke, Fotovoltaikanlagen oder Heizen mit Holz sind Gedanken zur alternativen Energiegewinnung, die Ihnen in den letzten Monaten vielleicht auch schon durch den Kopf gegangen sind. Die Genossenschaftsidee weist wesentliche Merkmale wie Selbstverwaltung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Mitgliederförderung auf, weshalb sie sich neben anderen gemeinschaftlichen Konzepten auch für eine Zusammenarbeit in der Energiegewinnung anbietet.
Energiegenossenschaft heißt
- flexibel in der Form der Energiegewinnung sein,
- gemeinsam Energie erzeugen und demokratisch verteilen,
- Risiken abzuwägen,
- in jedem Fall langfristig denken!
Die Energiegenossenschaft – eine Möglichkeit für gemeinsames Engagement
Energiegenossenschaften gibt es schon länger. Lokale Projekte in Sachen Windenergie, Solaranlagen und Co. werden bereits seit Anfang der 2000er in Rahmen von Energiegenossenschaften vorangetrieben. Dabei können auch nicht regenerative Formen der Energiegewinnung, wie beispielsweise Gasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Erdwärme genutzt werden.
Da in Genossenschaften eine demokratische Verteilung des „Machtgefüges“ herrscht, spielt die Höhe der Beteiligung oder Energiegewinnung, beispielsweise auf privatem Grund, keine Rolle. Zudem ist eine Investition nicht im Interesse einer Gewinnmaximierung zu tätigen; vielmehr geht es um den gemeinschaftlichen Gedanken, gemeinsam Energie zu gewinnen und dabei ein höheres Ziel zu verfolgen.
Die Risiken einer Energiegenossenschaft
Wie jede Investition birgt auch die Energiegenossenschaft Risiken. Diese sollten Anlegern bewusst sein. Irritierend hohe Ertragsversprechen sollten immer skeptisch betrachtet werden. Die laufenden Kosten bei eventuell nicht ausreichend hoher Energiegewinnung sind ebenfalls nicht außer Acht zu lassen. Sollte allerdings durch die Genossenschaftsaktivitäten ein Jahresgewinn erzielt werden, profitieren die Mitglieder von der genossenschaftlichen Rückvergütung, welche eine umsatz-unabhängige Verteilung auf die Mitglieder sicherstellt.
Muss es eine Energiegenossenschaft sein?
Um gemeinschaftlich Energie einzukaufen oder zu produzieren, muss nicht extra eine Energiegenossenschaft gegründet werden. Die Struktur der meisten einfachen Genossenschaften erlaubt diese Tätigkeit ebenso.
Wichtig ist, dass Sie bei der Gründung – ob nun Energiegenossenschaft oder „nur“ Genossenschaft – ein langfristiges Bestehen zu verfolgen, denn die oben erwähnten, zum Teil hohen laufenden Kosten erfordern es, mögliche Regulierungen auf dem Markt abzuwarten.
Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben! Wir beraten Sie gerne und prüfen zudem günstigere Alternativen, um Ihre Pläne in die Tat umzusetzen.
Gründung
Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.
Betreuung
Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.