Energiegenossenschaft gründen

Man schließt sich zusammen, um gemeinsam den benötigten Strom zu produzieren.“

allgemein

Energiegenossenschaften in der Energiekrise – was macht Sinn?

ENERGIE ist spätestens seitdem Ukraine-Konflikt ein ganz großes Thema. Balkonkraftwerke, Fotovoltaikanlagen oder Heizen mit Holz sind Gedanken zur alternativen Energiegewinnung, die Ihnen in den letzten Monaten vielleicht auch schon durch den Kopf gegangen sind. Die Genossenschaftsidee weist wesentliche Merkmale wie Selbstverwaltung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Mitgliederförderung auf, weshalb sie sich neben anderen gemeinschaftlichen Konzepten auch für eine Zusammenarbeit in der Energiegewinnung anbietet.

Vorteile Energiegenossenschaft
Gut zu wissen

Eine Energiegenossenschaft zu gründen, heißt:

  • flexibel in der Form der Energiegewinnung sein,
  • gemeinsam Energie erzeugen und demokratisch verteilen,
  • Risiken abzuwägen,
  • in jedem Fall langfristig denken!

Die Energiegenossenschaft – eine Möglichkeit für gemeinsames Engagement

Energiegenossenschaften gibt es schon länger. Lokale Projekte in Sachen Windenergie, Solaranlagen und Co. werden bereits seit Anfang der 2000er in Rahmen von Energiegenossenschaften vorangetrieben. Dabei können auch nicht regenerative Formen der Energiegewinnung, wie beispielsweise Gasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Erdwärme genutzt werden.

Da in Genossenschaften eine demokratische Verteilung des „Machtgefüges“ herrscht, spielt die Höhe der Beteiligung oder Energiegewinnung, beispielsweise auf privatem Grund, keine Rolle. Zudem ist eine Investition nicht im Interesse einer Gewinnmaximierung zu tätigen; vielmehr geht es um den gemeinschaftlichen Gedanken, gemeinsam Energie zu gewinnen und dabei ein höheres Ziel zu verfolgen.

Die Risiken einer Energiegenossenschaft

Wie jede Investition birgt auch die Energiegenossenschaft Risiken. Diese sollten Anlegern bewusst sein. Irritierend hohe Ertragsversprechen sollten immer skeptisch betrachtet werden. Die laufenden Kosten bei eventuell nicht ausreichend hoher Energiegewinnung sind ebenfalls nicht außer Acht zu lassen. Sollte allerdings durch die Genossenschaftsaktivitäten ein Jahresgewinn erzielt werden, profitieren die Mitglieder von der genossenschaftlichen Rückvergütung, welche eine umsatz-unabhängige Verteilung auf die Mitglieder sicherstellt.

Alternativen zur Energeigenossenschaft

Muss es eine Energiegenossenschaft sein?

Um gemeinschaftlich Energie einzukaufen oder zu produzieren, müssen Sie nicht extra eine Energiegenossenschaft gründen. Die Struktur der meisten einfachen Genossenschaften erlaubt diese Tätigkeit ebenso.
Wichtig ist, dass Sie bei der Gründung – ob nun Energiegenossenschaft oder „nur“ Genossenschaft – ein langfristiges Bestehen zu verfolgen, denn die oben erwähnten, zum Teil hohen laufenden Kosten erfordern es, mögliche Regulierungen auf dem Markt abzuwarten.

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben! Wir beraten Sie gerne und prüfen zudem günstigere Alternativen, um Ihre Pläne in die Tat umzusetzen.

Energiegenossenschaft gründen – Fragen & Antworten

Bei der Gründung einer Energiegenossenschaft stellen sich viele Fragen. Wir liefern die Antworten!

Wo liegen die Unterschiede, wenn man eine Energiegenossenschaft oder eine Bürgerenergiegenossenschaft gründen möchte?

Sowohl Energie- als auch Bürgerenergiegenossenschaften sind im Energiebereich tätig. BEGs unterscheiden sich von gewöhnlichen Energiegenossenschaften vor allem durch ihre Privilegierung, welche im Gesetz über erneuerbare Energien festgelegt wird. So werden Bürgerenergiegenossenschaften in besonderer Weise gefördert. Sie dürfen beispielsweise Windenergieanlagen bis 18 Megawatt (MW) und Solaranlagen bis 6 MW ohne Teilnahme an einem wettbewerblichen Bieterverfahren realisieren. Das BAFA bietet darüber hinaus Zuschüsse von bis zu 70 % der Planungs- und Genehmigungskosten. Um als Bürgerenergiegenossenschaft zu gelten, müssen Genossenschaften allerdings eine Reihe strenger Kriterien erfüllen. So steht beim Bürgerenergiegenossenschaft-Gründen das Prinzip der „Energie in Bürgerhand“ im Vordergrund. Neben Bürgern dürfen nur staatliche Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sein. Mindestens 75 % der Stimmrechte müssen außerdem bei Personen liegen, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im selben oder einem angrenzenden Landkreis des Projekts haben.

Überlegen Sie also, eine Bürgerenergie- oder Energiegenossenschaft zu gründen, sollten Sie sich unbedingt über die jeweiligen Gründungskriterien informieren.

Die reinen Gründungskosten bei auf Energie fokussierten Genossenschaften variieren stark – je nach Aufwand und Ausgangslage. Der finale Betrag beinhaltet die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft durch einen Prüfungsverband, Mitgliedsbeiträge, die Anmeldung im Genossenschaftsregister, gerichtliche Nachgebühren u.v.m.

Kosten können Sie beispielsweise sparen, falls Sie planen, eine Energiegenossenschaft zu gründen, indem Sie fertige Mustersatzungen nutzen und Ihren Businessplan selbst erstellen. Müssen Sie dagegen Ihre Satzung oder Ihren Finanzplan individuell durch Berater anpassen lassen, treibt das die Kosten entsprechend.

Ja, Stromgenossenschaften bilden einen wesentlichen Teil der Energiegenossenschafts-Gründungen. Sie fokussieren sich meist auf die Produktion von Ökostrom aus umweltfreundlichen Quellen, wie:

  • PV-Anlagen

  • Wasserkraft

  • Windkraft

Typische gemeinschaftliche Unternehmungen umfassen beispielsweise den Unterhalt von Strom- oder Nahwärmenetzen und den Verkauf von ökologischem Strom an Mitglieder und externe Kunden.

Energiegenossenschaften zahlen ihren Mitgliedern meist eine jährliche Dividende, die üblicherweise zwischen 3 % und 9 % liegt, abhängig vom Geschäftserfolg.

Die Dividende ist eine Gewinnbeteiligung am Gemeinschaftsunternehmen, welche direkt auf die Genossenschaftsanteile gezahlt wird. Die Höhe derselben schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, basierend auf dem Jahresabschluss der Energiegenossenschaft.

Um eine Genossenschaft zu gründen und zu betreiben, sollten die  Mitglieder auf jeden Fall finanzielle Ressourcen  einbringen können. Vor dem Hintergrund der Zweckausrichtung und der Ziele einer Genossenschaftsgründung ist es zudem definitiv sinnvoll, die Machbarkeit zu prüfen oder die  Beratung eines Experten für Genossenschaften und etwaige Vor- und Nachteile in Anspruch zu nehmen.

Gründung

Wir begleiten Sie beim Gründungsprozess Ihrer Genossenschaft: Von der Erstellung des Businessplans über die Genehmigung bis zur Durchführung der ersten Mitgliederversammlung.

Betreuung

Wir unterstützen Sie auch nach der Gründung, sprechen mit Ihnen über die Verbesserungspotenziale Ihrer Genossenschaft und beraten Sie zu aktuellen Rechtsfragen.

Seminare

Wir bieten Ihnen interessante Seminare rund um das Thema Genossenschaft.

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